Kinder zwischen 7 -10 Jahren:
Im Grundschulalter steigt bei den meisten Kindern das Interesse für das Internet. Sie sind noch sehr vertrauensselig und stellen die Inhalte im Netz wenig in Frage. Dennoch sind 7-10 jährige immer mehr in der Lage, die in Computerspielen erzählten Geschichten als Fiktion zu erkennen.
Auch Handys und soziale Netzwerke werden nun für die Kinder immer spannender.
Grenzen testen gehört so wie im realen Alltag auch zum digitalen Leben. Das Aufrufen „verbotener Seiten“ und Spiele reizen Kinder in dieser Altersstufe schon sehr.
Eine Nutzungsdauer für digitale Medien von ca 30 bis 45 Minuten z.B. alle zwei Tage sollte in diesem Altern nicht überschritten werden.
Kinder zwischen 10-13 Jahren
Kinder bzw. Jugendliche dieser Altersgruppe haben meist die Fähigkeit entwickelt zwischen Realität und Fiktion zu unterscheiden. Sie erleben Medien mit mehr Distanz.
Wenn Kinder in diesem Alter ein Handy oder eine portable Konsole haben, kann entsprechend auch unterwegs gespielt werden.
Mit beginnender Abgrenzung von den Eltern erhalten die Spiele für die Heranwachsenden eine weitere Bedeutung. Das Spielen verlagert sich immer mehr in den Freundeskreis. Hier werden auch heimlich Erfahrungen mit Spielen (und anderen Medien) gemacht, von denen die Eltern nichts mitbekommen (sollen).
Daher sehen sie es nicht als Versagen, wenn ihre Kinder versuchen in unerforschte Welten vorzudringen, sondern als ganz normale Erziehungsaufgabe. Auch hier sind Leitplanken wichtig.
Sie fragen sich sicher wie Sie „Leitplanken“ möglichst spannungsfrei und wirkungsvoll setzen können.
Zunächst ist es hilfreich, wenn Sie dem Nachwuchs immer mal wieder über die Schulter schauen oder zumindest in Hörweite sind.
Eine technische Regulierung der Internetnutzung(s. Beitrag ) ist in diesem Alter unbedingt nötig, damit Kinder vor allem positive Erfahrungen im Umgang mit dem Web sammeln können.
Mediennutzungsvertrag
Ein sehr sinnvolles Instrument zur Regulierung der Mediennutzung ist ein online Tool zur Erstellung eines individuellen und kooperativen Mediennutzungsvertrages. www.mediennutzungsvertrag.de
Hier können Sie zu den Bereichen:
- allgemeine Regeln (z.B. Verhalten bei Beleidigungen),
- Zeiten
- Handynutzung
- Computerspiele
aus einer Vielzahl von Vorschlägen, die für Sie passenden auswählen oder Vereinbarungen selbst formulieren.
Wie bei einem Vertrag zwischen Erwachsenen haben beide Seiten Rechte und Pflichten und legen sich fest.
So kommen Eltern und Kinder sehr detailliert ins Gespräch. Darin sehe ich den ganz besonders großen Nutzen dieses Angebotes.
Eltern und Kinder einigen sich auf erlaubte Spiele, testen sie aus, verhandeln darüber und erfahren so viel über Einstellungen innerhalb der Familie. Ihre Kinder erleben sich als Experte für die Spiele und fühlen sich ernst genommen . Sie als Eltern können vielleicht die Faszination eines Spiels eher nachvollziehen.
Auch die Frage „Was passiert bei Vertragsverletzung?“ kann besprochen und schriftlich festgehalten werden. Da bei diesem Gespäch ja noch keine Grenzüberschreitung stattgefunden hat, kann es noch relativ entspannt geführt werden :-).
Vielleicht wird es ungemütlich, wenn Sie im Akutfall die Einhaltung der vorher abgesprochenen Konsequenzen durchsetzen müssen. Das macht keinen Spaß, ist aber unumgänglich.
Wenn Sie vereinbart haben, bei „verbotenen Spielen“ wird in den folgenden 3 Tagen kein Computerspiel geöffnet, müssen Sie es durchsetzen, sonst machen Sie sich unglaubhaft und die ganz Mühe war umsonst. Denn warum sollten Ihre Kinder sich in Zukunft an die Vereinbarung halten? Sie haben ja nun gelernt, dass auch Sie sich nicht verbindlich an die vorher festgelegten Regeln halten.